Leitbild der Kindergärten
"Auf unserem Weg zum Großwerden sollen die Kinder in unseren Einrichtungen Halt spüren und für die erlebnisreiche Fahrt geben wir ihnen genügend frischen Wind zum Vorwärtskommen."
Unser gesetzlicher Auftrag:
§ KJHG / Kindergartengesetz Baden-Württemberg
- Recht der Kinder auf Förderung, Betreuung, Bildung und Erziehung
- Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
- Ergänzung und Unterstützung der Erziehung der Familie
- Integration von Kindern mit Behinderung
- Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Elternbeirat
Unsere Ziele:
- Förderung der sprachlichen Fähigkeiten, Erweiterung des Wortschatzes und der Ausdrucksfähigkeit
- Förderung der sozialen Fähigkeiten, Lernen miteinander zu Leben, Konflikte miteinander zu lösen, Regeln zu lernen, Integration in der Gruppe zu fördern
- Förderung der individuellen Fähigkeit jedes Kindes und Wertschätzung der kindlichen Persönlichkeit
- Förderung der Selbstständigkeit, Gewährung von Freiräumen, Kindern Mut zuzusprechen auf Neues zuzugehen
- Förderung des Spiels, Schaffung von Rahmenbedingungen, anregungsreiches Material bereit zustellen, Lernen im Spiel, Verarbeitung von Erlebtem
- Übergang zur Schule gestalten, Hinführung zur Schulfähigkeit
- Kooperation mit der Grundschule und anderen Institutionen
- Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit, Teamarbeit, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Elternbeirat, Einbeziehung der Familie
Qualitätshandbuch
Das Qualitätshandbuch als pdf-Datei zum Herunterladen.
Aktuelle Beiträge
(Gültig ab 01. September 2023)
Allgemeines
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe vom Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Es ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu bezahlen.
- ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren: 128,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 100,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 68,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 24,00 Euro
Ermäßigung
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und weitere Kind auf jeweils 50 %.
1. erweiterte Öffnungszeit
Für die Zusatzbetreuung in der Regelgruppe wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 46,00 Euro erhoben.
2. erweiterte Öffnungszeit
Für die 7:00 -14:00 Uhr Betreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben:
- Bei einer fünftägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 46,00 Euro zuzüglich 60,00 Euro Mittagessen mtl.
- Bei einer dreitägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 36,00 Euro zuzüglich 36,00 Euro Mittagessen mtl.
- Bei einer zweitägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 32,00 Euro zuzüglich 24,00 Euro Mittagessen mtl.
Ganztagesbetreuung
Für die Ganztagesbetreuung wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 100,00 Euro erhoben. Das Mittagessen kostet monatlich 60,00 Euro und wird mit den Kindergartengebühren abgebucht.
Betreuung eines unter dreijährigen Kindes
Für die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes wird ein Zuschlag von 150 % zum Elternbeitrag und 100 % Zuschlag zu einer evtl. Ganztagesbetreuung oder einer evtl. Zusatzbetreuung erhoben.
Abmeldung
Bei Abmeldung eines Kindes sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. Die Elternbeiträge sind auch für die Ferien des Kindergartens und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
Ferien/veränderte Öffnungszeiten
Die Elternbeiträge sind auch für die Ferien des Kindergartens und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
Beiträge ab 1. September 2025
Allgemeines
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe vom Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Es ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu bezahlen.
Folgende Beiträge gelten ab 1. September 2024
Beiträge für Kinder über 3 Jahre:
- ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren: 148,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 114,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 78,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 26,00 Euro
1. erweiterte Öffnungszeit
Für die Zusatzbetreuung in der Regelgruppe wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 52,00 Euro erhoben.
2. erweiterte Öffnungszeit
Für die 7:00 -14:00 Uhr Betreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben:
- Bei einer fünftägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 52,00 Euro zuzüglich 60,00 Euro Mittagessen mtl.
- Bei einer dreitägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 42,00 Euro zuzüglich 36,00 Euro Mittagessen mtl.
- Bei einer zweitägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 38,00 Euro zuzüglich 24,00 Euro Mittagessen mtl.
Ganztagesbetreuung
Für die Ganztagesbetreuung wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 110,00 Euro erhoben. Das Mittagessen kostet monatlich 60,00 Euro und ist mit den Kindergartengebühren zur Zahlung fällig.
Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
- ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren: 408,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 314,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 214,00 Euro
- ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 72,00 Euro
2. erweiterte Öffnungszeit
Für die 7:00 -14:00 Uhr Betreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben:
- Bei einer fünftägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 104,00 Euro zuzüglich 60,00 Euro Mittagessen mtl.
- Bei einer dreitägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 84,00 Euro zuzüglich 36,00 Euro Mittagessen mtl.
- Bei einer zweitägigen Nutzung des Angebotes entstehen zusätzliche Elternbeiträge in Höhe von 76,00 Euro zuzüglich 24,00 Euro Mittagessen mtl.
Ganztagesbetreuung
Für die Ganztagesbetreuung wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 220,00 Euro erhoben. Das Mittagessen kostet monatlich 60,00 Euro und ist mit den Kindergartengebühren zur Zahlung fällig.
Ermäßigung
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und weitere Kind auf jeweils 50 %.
Wird ein Kind in der zweiten Hälfte des Monats (ab dem 15.) aufgenommen, wird für diesen Monat einmalig der hälftige Beitrag erhoben.
Abmeldung
Bei Abmeldung eines Kindes sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. Die Elternbeiträge sind auch für die Ferien des Kindergartens und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
Ferien/veränderte Öffnungszeiten
Die Elternbeiträge sind auch für die Ferien des Kindergartens und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
Anmelde- und Platzvergabekriterien der Kindergärten ab 1. September 2024
Zum 1. September 2024 führt die Gemeinde Frickenhausen Anmelde- und Platzvergabekriterien der Kindergärten in Frickenhausen
mit den Ortsteilen Linsenhofen und Tischardt ein.
Angewendet wird diese erstmalig für die Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2025/2026.