Wohnmobilstellplätze auf dem Katzengarten in Linsenhofen
Sehr geehrte Wohnmobilistin,
sehr geehrter Wohnmobilist,
herzlich willkommen auf dem Wohnmobilstellplatz auf dem Katzengarten.
Betreiber des Stellplatzes ist die Gemeinde Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen.
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, weisen wir Sie auf folgende Stellplatzordnung hin:
Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Der Nutzer erkennt diese Stellplatzordnung an.
- Die Benutzung des Platzes ist nur für polizeilich zugelassene Wohnmobile freigegeben. Nicht zugelassen sind Personenkraftwagen, Motorräder, Wohnwagen und Reisemobile ohne WC, sowie Zelte.
- Der Wohnmobilstellplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Aus diesem Grund ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf dem Parkplatz nur im Schritttempo erlaubt. Auf dem Stellplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Verkehrswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Nutzers abgeschleppt.
- Auf dem Stellplatz befindet sich ein Stromanschluss, sowie Wasserver- und entsorgung. Die Kosten für die Stromversorgung belaufen sich auf 1,00 Euro pro 2 kWh. Die Bezahlung erfolgt über einen Münzeinwurf direkt an den Stromsäulen. Die Kosten für die Wasserversorgung belaufen sich auf 1,00 Euro pro rd. 100 l. Die Bezahlung erfolgt über einen Münzeinwurf direkt an der Säule der Wasserversorgung.
- Eine vorherige Reservierung der Stellplätze ist nicht möglich. Die Stellplätze sind in Abhängigkeit der Belegung frei wählbar.
- Der Platz und das Umfeld sind sauber zu halten. Unterhaltungen, Feierlichkeiten oder das Abspielen von Radio, Fernsehen oder Tonwiedergabegeräten dürfen maximal auf Zimmerlautstärke stattfinden.
- Offenes Feuer ist nicht gestattet.
- Hunde jeder Größe sind an der Leine zu führen. Hundekot ist umgehend zu beseitigen.
- Die Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Aus Rücksicht auf andere Nutzer des Wohnmobilstellplatzes müssen in dieser Zeit alle Lärm verursachenden Aktivitäten vermieden werden.
- Die Ausübung eines Gewerbes wie z.B. Verkaufsaktivitäten oder Schaustellungen ist auf dem Wohnmobilstellplatz verboten.
- Der Wohnmobilstellplatz ist kein Dauerwohnsitz. Die Verweildauer ist maximal auf 21 Tage begrenzt. Eine polizeiliche Anmeldung ist dennoch erforderlich.
- Die Benutzung der Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl oder Schäden an Fahrzeugen wird nicht gehaftet.
- Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilstellplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.
- Der Stellplatz unterliegt der regelmäßigen Kontrolle durch Mitarbeiter der Gemeinde Frickenhausen. Sollten Sie zwischenzeitlich Defekte oder Sachschäden an der technischen Ausstattung oder der Stellplatzanlage feststellen, bitten wir um Ihre Meldung bei der Gemeinde Frickenhausen Telefonnummer: 07022 94342-0.
Am Abreisetag ist der Standplatz sauber zu hinterlassen.