Kirchen, Vereine und Unternehmen
Die Kirchen unterstützen die Kommune bei der Integrationsarbeit der Asylbewerber und Obdachlosen. Sie beteiligen sich an der Suche und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnnen und Mitarbeitern und transportieren die Ideen in die Öffentlichkeit.
Die Vereine tragen über ihre Vereinsangebote und ggf. spezielle Angebote zur Integration bei.
Für Flüchtlinge ohne Arbeitserlaubnis gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Arbeitsgelegenheit" nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es handelt sich um Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Sie sind sowohl in der Höhe der Zuwendung (1,05 Euro/Stunde) als auch zeitlich (max. 20 Stunden/Woche) begrenzt. Die Krankenhilfe wird in diesen Fällen vom Landratsamt weitergewährt, eine Haftpflicht- und Unfallversicherung muss vom Anbieter abgeschlossen werden.
Darüber hinaus könnten Unternehmen für Obdachlose oder Asylbewerber, die bereits einer Beschäftigung nachgehen dürfen, Aushilfsarbeiten anbieten.