Friedhof Frickenhausen
Mit den Themen Tod – Sterben – Friedhof befasst man sich normalerweise nicht sehr gerne, da es doch mit dem Abschiednehmen eines geliebten Menschen einhergeht.
Es ist jedoch ratsam, in einer ruhigen Minute mit dem Partner oder der Familie darüber zu sprechen, wie man sich seine letzte Ruhestätte vorstellt. Eventuell gibt es dann auch Diskussionbedarf mit dem Partner über die gemeinsame letzte Ruhezeit. Davor darüber zu sprechen, erleichtert es oft den Hinterbliebenen sich zu entscheiden und Ungewissheiten auszuräumen.
Diese Seite soll eine kleine Orientierungshilfe dazu geben, welche Bestattungsarten auf dem Friedhof in Frickenhausen möglich sind und welche Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen. Auf der Homepage der Gemeinde Frickenhausen gibt es Beispielsrechnungen für die einzelnen Bestattungsarten.
Grabarten auf dem Friedhof Frickenhausen
- Reihengrab in der Grabkammer: Grabstätte für eine Sargbestattung, Laufzeit: 20 Jahre, keine Verlängerung möglich
- Urnenreihengrab in der Erde: Grabstätte für eine Urnenbeisetzung, Laufzeit: 15 Jahre, keine Verlängerung möglich
- Urnenreihengrab in der Wand: Grabstätte für eine Urnenbeisetzung, Laufzeit: 15 Jahre, keine Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
- Baumreihengrab: Grabstätte für eine Urnenbeisetzung an einem Baum, Laufzeit: 15 Jahre, keine Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
- gärtnerbetreutes Urnenreihengrab: Grabstätte für eine Urnenbeisetzung, Laufzeit: 15 Jahre, keine Verlängerung möglich, persönlicher Vertragsabschluss mit Friedhofsgärtnerverband und Steinmetz
- halbanonymes Urnengrab, Grabstätte für eine Urnenbeisetzung, Laufzeit: 15 Jahre, keine Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
- anonymes Urnenreihengrab
- Urnenrasenreihengrab: Grabstätte für eine Urnenbeisetzung, Laufzeit: 15 Jahre, keine Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
- Wahlgrab: Grabstätte für bis zu zwei Sargbestattungen, Laufzeit bei Erstbelegung: 30 Jahre, Ruhezeit der Zweitbelegung: 25 Jahre, Verlängerung möglich
- Wahlgrab in der Grabkammer: Grabstätte für bis zu zwei Sargbestattungen, Laufzeit bei Erstbelegung: 25 Jahre, Ruhezeit der Zweitbelegung: 20 Jahre, Verlängerung möglich
- Urnenwahlgrab in der Erde: Grabstätte für bis zu 5 Urnenbeisetzungen, Laufzeit bei Erstbelegung: 20 Jahre, Ruhezeit weiterer Beisetzungen: 15 Jahre, Verlängerung möglich
- Urnenwahlgrab in der Wand: Grabstätte für bis zu zwei Urnenbeisetzungen, Laufzeit bei Erstbelegung: 20 Jahre, Ruhezeit der Zweitbelegung: 15 Jahre, Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
- Baumwahlgrab: Grabstätte für bis zu zwei Urnenbeisetzungen an einem Baum, Laufzeit Erstbelegung: 20 Jahre, Ruhezeit Zweitbelegung: 15 Jahre, Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
- gärtnerbetreutes Urnenwahlgrab: Grabstätte für bis zu zwei Urnenbeisetzungen, Laufzeit bei Erstbelegung: 20 Jahre, Ruhezeit Zweitbelegung: 15 Jahre, Verlängerung möglich, persönlicher Vertragsabschluss mit Friedhofsgärtnerverband und Steinmetz
- Urnenrasenwahlgrab: Grabstätte für bis zu zwei Urnenbeisetzungen, Laufzeit bei Erstbelegung: 20 Jahre, Ruhezeit Zweitbelegung: 15 Jahre, Verlängerung möglich, kein Grabschmuck zulässig
Die genaue Beschreibung der einzelnen Grabarten finden Sie in unserer Friedhofssatzung.
Kosten
Die wichtigsten Kosten, die bei einer Bestattung auf einen zukommen:
Gebühr für das Grab:
- Reihengrab in der Grabkammer: 1.400,- Euro
- Urnenreihengrab in der Erde: 800,- Euro
- Urnenreihengrab in der Wand bzw. Stele: 1.600,- Euro
- Baumreihengrab: 980,- Euro
- Gärtnerbetreutes Urnenreihengrab: 1.500,- Euro
- halbanonymes Urnenreihengrab: 700,- Euro
- anonymes Urnenreihengrab: 800,- Euro
- Urnenrasenreihengrab: 700,- Euro
- Wahlgrab: 3.500,- Euro, doppeltief 5.000,-
- Wahlgrab in der Grabkammer: 2.000,- Euro
- Urnenwahlgrab in der Erde: 1.500,- Euro
- Urnenwahlgrab in der Wand bzw. Stele: 2.800,- Euro
- Baumwahlgrab: 1.400,- Euro
- gärtnerbetreute Urnenwahlgrab: 2.000,- Euro
- Urnenrasenwahlgrab: 1.200,- Euro
Gebühr für die Grabherstellung:
- Urnengrab allgemein: 190,- Euro
- Wahlgrab Erstbelegung: 1.440,- Euro
- Wahlgrab Zweitbelegung: 950,- Euro
- öffnen eines Kammergrabes: 670,- Euro
zusätzliche Kosten:
- Teilnahme an einer Trauerfeier (Aufsicht): 95,- Euro
- Benutzung Aussegnungshalle: 600,- Euro
- Benutzung Leichenzelle: 200,- Euro
- Grabmalgenehmigung: 25,- Euro