Dienstleistungen: Gemeinde Frickenhausen

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Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Bitte informieren Sie sich auf Grund der aktuellen Pandemiesituation vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das Angebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Kosten

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.03.2022 freigegeben.

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