Aktuell: Gemeinde Frickenhausen

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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024

Artikel vom 22.11.2023

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass zum 1 . Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum auf gedruckten Ablaufdatum gültig.  Künftig benötigen Kinder die gleichen Dokumente wie Erwachsene.
Ab Januar 2024 stehen für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der
Personalausweis oder der Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren als
Ausweisdokument zur Auswahl.


Längere Bearbeitungszeit:
Diese Dokumente werden nicht vor Ort im Bürgeramt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell drei bis vier Wochen. Wichtig ist deshalb, Ausweisdokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen. Dies ist weiterhin beim Bürgerbüro und den beiden Ortschaftsverwaltungen möglich.

 

Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Bürgerbüro. Tel: 07022/94342-39; Email: buergerbuero@frickenhausen.de

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