Aktuelle Beteiligung: Gemeinde Frickenhausen

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Aktuelle Beteiligung Bauleitplanverfahren

Beteiligung zur öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen

Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen

Die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen erstellt gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Lärmaktionsplan (Stufe 3).

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen hat am 04.05.2022 den derzeitigen Sachstand zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie die bisher erarbeiteten Vorschläge von Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms (Straßenverkehrslärms) zur Kenntnis genommen und öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG wird in der Zeit vom 01.08.2022 bis 16.09.2022 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden öffentlich ausgelegt.

Hinweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit:

Interessierte Bürger/innen (auch Kinder und Jugendliche) haben Gelegenheit, sich vom 01.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 an folgenden Orten während der Dienststunden (!!!Achtung: gesonderte Öffnungszeiten in Großbettlingen) über den Lärmaktionsplan zu informieren:

Rathaus Nürtingen, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen

Bürgermeisteramt Frickenhausen, Mittlere Straße 18, Schautafel (UG), 72636 Frickenhausen

Anbau der Ortsbücherei, Nürtinger Straße 5, 72663 Großbettlingen

Montag/Freitag: geschlossen
Dienstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 11:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Oberboihingen, Rathausgasse 3, Flur im Erdgeschoss / vor Raum EG 0.5, 72644 Oberboihingen

Bürgermeisteramt Unterensingen, Kirchstraße 31, 72669 Unterensingen

Bürgermeisteramt Wolfschlugen, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen (!!!Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen in der Gemeinde Wolfschlugen nur in Verbindung mit einem vereinbarten Termin möglich ist).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist sich im Internet sich über den Lärmaktionsplan 3. Stufe zu informieren.

Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Bis zum 16.09.2022 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung schriftlich zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist, gegenüber der Stadt Nürtingen – Stadtplanungsamt, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen oder in den Rathäusern der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben oder per E-Mail eingereicht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Es besteht die Möglichkeit, mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes in Nürtingen unter der Telefonnummer: Telefonnummer: 07022 75455 in Kontakt zu treten.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Einreichung von Stellungnahmen keine sofortige Rückantwort erfolgt. Diese wird erst nach Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Abwägungsentscheidung im Gemeinsamen Ausschuss verschickt.

Der Bürgerschaft wird damit die Möglichkeit gegeben, sich aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichten wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

In den Mitteilungsblättern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Nürtingen, Frickenhausen, Großbettlingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen) erscheint diese Bekanntmachung gesondert.

Dienstzeiten des Rathauses, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen:

Montag: 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Die Räume sind barrierefrei erreichbar.

Dienstzeiten des Rathauses Frickenhausen, Mittlere Straße 18, im UG 72636 Frickenhausen:

Montag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 15.00 - 18:00 Uhr

Dienstzeiten des Rathauses Unterensingen, Kirchstraße 31, 72669 Unterensingen:

Montag, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstzeiten des Rathauses Wolfschlugen, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen:

Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstzeiten des Rathauses Oberboihingen, Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen:

Montag: 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Freitags: 7:00 - 12:00 Uhr

Dienstzeiten des Rathauses Großbettlingen, Schweizerhof 2, Flur im Obergeschoss 72663 Großbettlingen

Montag – Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
zusätzlich Montag: 16:00 - 18:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, 25.07.2022

gez. Johannes Fridrich, Vorsitzende

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