Dienstleistungen: Gemeinde Frickenhausen

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Verarbeitungsunternehmen
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Winter
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Kündigung während der Elternzeit beantragen

Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz.

In besondern Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle (KVJS Dezernat 3: Elternzeit/Pflegezeit) das Arbeitsverhältnis kündigen.

Voraussetzungen

Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss wegen außergewöhnlicher Umstände das Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise eine Betriebsschließung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Weiterbeschäftigung den Betrieb existenziell gefährden würde oder besonders schwere Verstöße des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein.

Verfahrensablauf

  1. Beantragen Sie die Zulässigkeitserklärung der beabsichtigten Kündigung schriftlich.
  2. Die Behörde hört den betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Arbeitnehmerin und gegebenenfalls die Mitarbeitendenvertretung oder Personalrat schriftlich an und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet das KVJS Inklusions- und Integrationsamt durch schriftlichen Bescheid an den Arbeitgeber. Auch dem Beschäftigten und Betriebs-/Personalrat wird der Bescheid zugestellt.
  3. Die Kündigungsverbote nach § 9 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 18 Gesetz über die Elternzeit und das Elterngeld (BEEG) bestehen nebeneinander. Treffen die Voraussetzungen nach § 9 Absatz 3 MuSchG und § 18 BEEG zusammen, müssen Sie die Zulässigkeitserklärung der Kündigung nach beiden Rechtsvorschriften beantragen, um wirksam kündigen zu können. Der Antrag muss jeweils erkennen lassen, nach welcher Bestimmung Sie eine Zulässigkeitserklärung begehren.

Fristen

Bei einer Kündigung in der Elternzeit gelten die normalen Kündigungsfristen, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben, sofern das Dezernat 3 des KVJS nichts anderes bestimmt.

Unterlagen

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung während der Elternzeit aussprechen möchten, benötigen Sie eine Zulässigkeitserklärung des KVJS.

Kosten

Für die Entscheidung erhebt der KVJS - je nach Aufwand - eine Gebühr zwischen 200 und 1000 EUR .

Sollte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen die Kündiung Klage einreichen, können Prozesskosten entstehen, die in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn die Kündigung unwirksam ist. Bei einer unwirksamen Kündigung können Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und rückständiges Gehalt entstehen.

Sonstiges

Die Kündigungsverbote nach § 9 Absatz 1 MuSchG und § 18 BEEG bestehen nebeneinander.

Zuständigkeit

In solchen Ausnahmefällen ist eine Kündigung nur möglich, immer dann,

  • wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Gesetz über die Elternzeit erfüllt sind: der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg;
  • wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Mutterschutzgesetz vorliegen: das Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

15.01.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

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