Gebühren & Benutzungsordnung: Gemeinde Frickenhausen

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Benutzungsordnung / Gebühren

1. Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Frickenhausen enthält wichtige Informationen zur Nutzung der Kindergärten. Diese können Sie hier (PDF-Dokument, 117,29 KB, 26.06.2024) einsehen.

2. Gebühren

Die Gemeinde Frickenhausen erhebt für die Nutzung der Kindergärten Elternbeiträge. Diese werden nach der sogenannten Sozialstaffelung erhoben.

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden folgende Gebühren erhoben:

 Kinder über 3 JahrenKinder unter 3 Jahren
ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre148 Euro408 Euro
ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre114 Euro314 Euro
ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre78 Euro214 Euro
ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahre26 Euro72 Euro

Besuchen zwei und mehr Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und weitere Kind auf jeweils 50 %.
Für die Zusatzbetreuung in der Regelgruppe wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von  52,00 Euro erhoben.

Für die 7 - 14 Uhr Betreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag zum 

Regelbeitrag erhoben:

 

für Kinder über 3 Jahren

für Kinder unter 3 Jahren

Mittagessen (pauschal)
bei einer fünftägigen Nutzung, zuzüglich Mittagessen52 Euro104 Euro60 Euro
bei einer dreitägigen Nutzung, zuzüglich Mittagessen42 Euro84 Euro36 Euro
Bei einer zweitägigen Nutzung, zuzüglich Mittagessen38 Euro76 Euro24 Euro

Für die Ganztagesbetreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag zum

Regelbeitrag erhoben.

 für Kinder über 3 Jahren für Kinder unter 3 JahrenMittagessen (pauschal)
Ganztagesbetreuung, zuzüglich Mittagessen110 Euro220 Euro60 Euro