Benutzungsordnung / Gebühren
1. Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Frickenhausen enthält wichtige Informationen zur Nutzung der Kindergärten. Diese können Sie hier (PDF-Dokument, 117,29 KB, 26.06.2024) einsehen.
2. Gebühren
Die Gemeinde Frickenhausen erhebt für die Nutzung der Kindergärten Elternbeiträge. Diese werden nach der sogenannten Sozialstaffelung erhoben.
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden folgende Gebühren erhoben:
Kinder über 3 Jahren | Kinder unter 3 Jahren | |
ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre | 148 Euro | 408 Euro |
ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre | 114 Euro | 314 Euro |
ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre | 78 Euro | 214 Euro |
ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahre | 26 Euro | 72 Euro |
Besuchen zwei und mehr Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und weitere Kind auf jeweils 50 %.
Für die Zusatzbetreuung in der Regelgruppe wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 52,00 Euro erhoben.
Für die 7 - 14 Uhr Betreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag zum
Regelbeitrag erhoben:
für Kinder über 3 Jahren | für Kinder unter 3 Jahren | Mittagessen (pauschal) | |
bei einer fünftägigen Nutzung, zuzüglich Mittagessen | 52 Euro | 104 Euro | 60 Euro |
bei einer dreitägigen Nutzung, zuzüglich Mittagessen | 42 Euro | 84 Euro | 36 Euro |
Bei einer zweitägigen Nutzung, zuzüglich Mittagessen | 38 Euro | 76 Euro | 24 Euro |
Für die Ganztagesbetreuung einschließlich Mittagessen wird ein zusätzlicher Elternbeitrag zum
Regelbeitrag erhoben.
für Kinder über 3 Jahren | für Kinder unter 3 Jahren | Mittagessen (pauschal) | |
Ganztagesbetreuung, zuzüglich Mittagessen | 110 Euro | 220 Euro | 60 Euro |