Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung vom 17.03.2026
Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung vom 17.03.2026
In der Nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.03.2026 hat der Gemeinderat die Jagd neu vergeben.
Es gingen viele qualifizierte Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung für die drei Jagdbögen ein.
Die Bewerber auf die Jagdbögen konnten sich und ihr Jagdkonzept dem Gremium kurz vorstellen. Anschließend daran hat der Gemeinderat über die Bewerber beraten. Auf Antrag wurde geheim abgestimmt.
Die Pacht wurde an den Bewerber vergeben, der mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinen konnte. Wenn keiner der Bewerber die nötige Stimmmehrheit auf sich vereinen konnte musste erneut abgestimmt werden. In der zweiten Abstimmung wurde dann über die zwei Bestplatzierten aus der ersten Abstimmung abgestimmt.
Für den Jagdbogen III fand die Vorstellung bereits am 16.03.2026 im Ortschaftsrat Linsenhofen statt. Hier hat der Ortschaftsrat einen Vorschlag für die Verpachtung des Jagdbogen III an den Gemeinderat ausgesprochen, welchen dieser in seiner Sitzung bestätigt hat.
Der Gemeinderat hat die Jagd an folgende Personen vergeben. Diese sind ab dem 01.04.2026 auch Ansprechpartner bei Wildschäden:
- Jagdbogen I (Tischardt-Frickenhausen West):
Christoph Schüler, Tel.: 017632233801 E-Mail: info(@)hundeausbildung-schueler.de
- Jagdbogen II (Frickenhausen Ost):
David Heyden, Tel.: 015787269696 E-Mail: david.heyden(@)hotmail.de
Sebastian Buck, Tel.: 017663442023 E-Mail: sbuck98(@)gmx.de
- Jagdbogen III (Linsenhofen):
Stefan Spreuer, Tel.: 01776998548 E-Mail: stefan.spreuer(@)gmx.de
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bedanken sich bei den bisherigen Jagdpächtern für die gute Zusammenarbeit!
Wie funktioniert die Jagdverpachtung?
Die Jagdgenossenschaft ist gemäß § 15 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) für die Angelegenheiten der Jagd in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zuständig. Die Versammlung der Jagdgenossenschaft kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft sowie die Verpachtung der Jagd für bis zu sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen.
Ist die letzte Genossenschaftsversammlung länger als sechs Jahre her, ist der Gemeinderat Notjagdvorstand und muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen. Eingeladen ist jeder Jagdgenosse. Jagdgenosse ist wer Eigentümer einer Grundfläche im gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist.
Der ganze Prozess wird von der unteren Jagdbehörde begleitet. Diese genehmigt die Jagdgenossenschaftssatzung und die Jagdpachtverträge.
Der Gemeinderat hat die Jagdgenossenschaftsversammlung auf den 04.11.2025 einberufen Dazu wurde im Amtsblatt der Gemeinde Frickenhausen eingeladen. In der Sitzung der Jagdgenossenschaft wurde dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre übertragen.
Die Pachtverträge liefen bis Ende des Jagdjahres 2025/2026. Das Jagdjahr beginnt immer zum 01.April.
Der Gemeinderat hat die Jagd ausgeschrieben. Dazu wurden die Pachtverträge, die Jagdkarte und ein Bewerbungsbogen zur Orientierung an die interessierten Bewerber ausgehändigt.
Nach Ende der Bewerbungsfrist konnten die Bewerber sich und ihr Jagdkonzept im Gemeinderat vorstellen. Dieser hatte dann die Aufgabe ein einen geeigneten Bewerber anhand der vorgestellten Jagdkonzepte die Jagd für die nächsten sechs Jahre zu vergeben.


