Pressemitteilung
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen
Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW)
1. den bisherigen Bereich „Oberer Neckar in den Bereich „Neckar - Alb“ umzubenennen
2. Die Großlage Hohenneuffen, die bisher dem Bereich „Remstal – Stuttgart zugeordnet war dem neuen Bereich „Neckar – Alb“ zuzuordnen
Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Gemeinde Frickenhausen betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke sind im Zeitraum
03.03. – 17.03.2025 im Rathaus Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen – Schautafel UG Ortsbauamt zu den Öffnungszeiten wie folgt zur Einsicht ausgelegt.
Montag | 08:00 - | 12:00 | Uhr | |
Dienstag | 14:00 - | 16:00 | Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - | 12:00 | Uhr | und |
15:00 - | 18:00 | Uhr | ||
Freitag | 08:00 - | 12:00 | Uhr |