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Pressemitteilung

icon.crdate03.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen

Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW)

 

1. den bisherigen Bereich „Oberer Neckar in den Bereich  „Neckar - Alb“ umzubenennen

2. Die Großlage Hohenneuffen, die bisher dem Bereich „Remstal – Stuttgart zugeordnet war dem neuen Bereich „Neckar – Alb“ zuzuordnen

Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Gemeinde Frickenhausen betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke sind im Zeitraum

03.03. – 17.03.2025 im Rathaus Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen – Schautafel UG Ortsbauamt zu den Öffnungszeiten wie folgt zur Einsicht ausgelegt.

Montag08:00 - 12:00 Uhr 
Dienstag14:00 - 16:00Uhr 
Donnerstag08:00 - 12:00Uhrund
 15:00 -18:00Uhr 
Freitag08:00 -12:00Uhr 
 

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