Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.frickenhausen.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsche Post) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen(@)frickenhausen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Hahn, Tel.: Telefonnummer: 07022 94342-35, E-Mail: wahlen(@)frickenhausen.de.
Beantragung eines Wahlscheines bzw. Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass online-Anträge zur Ausstellung eines Wahlscheines nur bis Dienstag, 18.02.2025, 16:00 Uhr bearbeitet und per Post an Sie verschickt werden können. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten können Briefwahlunterlagen nach diesem Datum nur noch persönlich an Sie ausgehändigt werden. Nutzen Sie überdies gerne die Möglichkeit, bereits vor Ort, im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können zudem erst versendet werden, wenn dem Wahlamt alle hierfür notwendigen Wahlunterlagen, wie bspw. Stimmzettel, vorliegen. Der postalische Versand beginnt daher voraussichtlich Ende KW 6.
Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub
Für hiesige Wahlberechtigte, die am Wahltag Urlaub im Ausland machen, wird die Wahlteilnahme durch die Nutzung des sog. Kurierwegs erleichtert: In der Regel werden Briefwahlunterlagen per Luftpost an eine vom Wahlberechtigten angegebene Adresse im Ausland versendet. Alternativ kann auch der amtliche Kurierweg über das Auswärtige Amt an die jeweilige Botschaft im Urlaubsland in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung und Verantwortung zur Nutzung des Kurierweges liegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.
Zudem hat die wahlberechtigte Person die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abzusprechen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Zudem hat die wahlberechtigte Person die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abzusprechen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html