Soziale Betreuung: Gemeinde Frickenhausen

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Bei Erstunterbringung

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist durch Vertrag mit dem Landkreis Esslingen zuständig für die Betreuung der Asylbewerber in der sogenannten Erstunterbringung bis zur Übergabe in die Anschlussunterbringung in die Gemeinden. Wichtig ist uns eine Vereinbarung mit der AWO zur Übergabe (erste wichtige Informationen, möglicherweise schon angefangen Sprachkurse, Ärzte,…) und eine beratende Funktion.

Bei Anschlussunterbringung

Der Soziale Dienst des Landratsamtes Esslingen ist offiziell für die Betreuung der Asylbewerber in der Anschlussunterbringung zuständig. Leider gibt es keinen speziellen Sozialen Dienst für diesen Bereich. Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes tun sich mit dem Personenkreis der Asylbewerber also sehr schwer. Die Folge ist, dass Kommunen im Landkreis Esslingen weitgehend auf sich alleine gestellt sind. Daher fungiert der Soziale Dienst hier allenfalls beratend.

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