Kontakt

Bürgermeisteramt Frickenhausen
Mittlere Straße 18
72636 Frickenhausen

E-Mail: gemeinde@frickenhausen.de

Tel
07022 943420
Fax
07022 943424191

Bankverbindungen

Kreissparkasse Esslingen
Kontonr. 48 200 082
BLZ 611 500 20
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DE88 6115 0020 0048 2000 82
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Volksbank Frickenhausen
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BLZ 612 613 39
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DE66 6126 1339 0000 6040 03
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GENODES1HON

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr
  8:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di
14:00 - 16:00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
16:00 - 18:30 Uhr

Telefonverzeichnis der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Frickenhausen (32,7 KiB)

Verfahrensbeschreibungen

Urteil anfordern

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss)? Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Verfahrensablauf

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung finden in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder über E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • falls bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung dessen, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder als Fax.

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie sie aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften die besonders wichtigen Entscheidungen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten/Leistung

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: 13 Euro pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.12.2011 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.