Stichwortverzeichnis
Nachlasssicherung
Ein Bedürfnis, den Nachlass zu sichern, ist bis zur Annahme der Erbschaft durch den Erben, bei Ungewissheit über die Annahme sowie bei unbekanntem Erben gegeben, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre.
Verfahren und Dienstleistungen
Lebenslagen
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