Stichwortverzeichnis
Häusliche Gewalt - Wohnungsverweis (Platzverweis) erwirken
Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis muss die gewalttätige Person, die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung und den unmittelbar angrenzenden Bereich verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von dort fernhalten.
Verfahren und Dienstleistungen
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.

