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Pflichtexemplare für die Landesbibliotheken
Als Verleger oder als Selbstverleger tätiger Verfasser oder Herausgeber eines Druckwerks in Baden-Württemberg sind Sie verpflichtet, von jedem Druckwerk ein Exemplar an die Landesbibliothek, in deren Bezirk der Verlag seinen Standort hat, unentgeltlich und frei von Versandkosten abzuliefern.
Verfahren und Dienstleistungen
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