Lebenslagen
2. Aufenthaltszwecke
Das Recht zum befristeten Aufenthalt orientiert sich an im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken.
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
- familiäre Gründe
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und für Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 22.01.2013 freigegeben.Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit - beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

