Aktuelle Beiträge
Allgemeines
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe vom Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Es ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu bezahlen.
Beiträge
a) |
ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
86 Euro |
b) |
ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern |
64 Euro |
c) |
ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern |
44 Euro |
Ermäßigung
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren werden keine Gebühren erhoben. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und weitere Kind auf jeweils 50 %.
Für die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes wird ein Zuschlag von 50 % zum Elternbeitrag erhoben.
Zusatzbetreuung
Für die Zusatzbetreuung in der Regelgruppe wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 22 Euro erhoben.
Ganztagesbetreuung
Für die Ganztagesbetreuung wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 46 Euro erhoben. Das Mittagessen kostet monatlich 60 Euro und wird mit den Kindergartengebühren abgebucht.
Abmeldung
Bei Abmeldung eines Kindes sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.
Die Elternbeiträge sind auch für die Ferien des Kindergartens und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.

